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meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

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  • meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

    hi leute ich hab ein dickes problem und zwar wurde auf einer party von ein kumpel wo ich mein Pc für die musik gesponsort habe die polizei gerufen unddie habe kurzer hand mein rechner mitgenommen weilverdacht darauf war das rechtsradikale musik gespielt worden ist.was aber nicht der fall war sondern es haben nur manche idioten heil... geschriehen und so jetzt ist meine frage auf meinen pc befinden sich auch ziemlich viele filme und andere musik.der pc wurde aber beschlagnahmt als beweis umzu kucken ob sich rechtsradikales gut draufbefindet jetzt meine frage dürfen die filme und andere sachen die drauf gefunden wurden auch gegen mich verwenden oder ist dies illegal und ist es überhaupt illegal allgemein rechte/ musik auf dem pc zu haben sei es nur die alte deutsche nationalhymne oder oder so welche rechte habe ich? bitte helft mir

  • #2
    AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

    Wenn die Polizei diese "Dateien" bemerkt, müssen sie es zur Anzeige bringen, da ein Polizist nicht über eine Straftat hinweg sehen darf. Da es sich aber wahrscheinlich um Dateien zum Eigenbedarf handelt, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen gerinfügigkeit einstellen. Was jedoch nicht ausschließt, dass dein Rechner weiter einbehalten bleibt. Bei komerziellem Nutzen, würde es zu empfindlichen Geldstrafen führen und bei Jugendlichen in der Regel zu Sozialstunden.

    Warum hat der Großteil nur immer irgendwelche illegalen Dinge auf dem Rechner?

    Es ist nunmal so, dass raubkopieren oder "illegales saugen" nichts anderes als Diebstahl ist.

    Solltest Du z.B. irgendwelche Filme illegal auf dem Rechner haben, so wird die Staatsanwaltschaft oder die Polizei direkt zum Inhaber der Urheberrechte gehen und es der jeweiligen Firma überlassen ob es zur Anzeige kommt (gillt für sämtliche Medien). In der Regel haben die aber kein interresse an kleinen Fischen, welche nur zum Eigenbedarf saugen und verzichten auf eine Anzeige.

    Stell dich darauf ein, dass entweder dein Festplatte formatiert wird oder dein Rechner in die Asservatenkammer wandert. In sofern du keine verbotenen pornographischen oder extreme politische Dateien auf dem Rechner hast, wirst du also ohne Strafe davon kommen (Wobei ein eingezogener Rechner Strafe genug ist).

    Du solltest auf keinen Fall behaupten, du hättest nix damit zu tun oder so, da dann der Rechner definitiv weg ist. Gestehe ein die Dateien nur zum Eigenverbrauch bezogen zu haben und du wirst klimpflich davon kommen!

    @All wenn ihr also irgendwas "saugt" überlegt immer, ob es legal ist und wenn nicht wie es wäre wenn euch jemand beklaut!

    @berndf meine Darstellung ist basierend auf Erfahrungen, jedoch keinesfalls durch irgendein Gesetz untermauert. Darum bitte ich dich uns ein wenig aufzuklären.

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    • #3
      AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

      Anzumerken wäre allerdings noch das man auch auf das Recht bestehen kann das der Rechern VOR ORT überprüft wird, denn in den meisten Fällen handelt es sich bei einem Rechner auch um ein ARBEITSMITTEL.

      Dieses Recht obliegt JEDEM der den Rechner auch als entsprechendes Arbeitsmittel nutzt, nur leider wissen dies nicht viele.

      Hättest du gleich vor Ort den Einwand eingelegt das du diesen Rechner ebenfalls als Arbeitsmittel nutzt (z.B.: weil du darauf Deine Hausaufgaben gemacht und abspeichert hast usw.) wäre eine Überprüfung vor Ort nötig gewesen, da man niemanden das Arbeitsmittel für seine tägliche Arbeit entziehen darf.
      Dies gilt auch für Schüler, denn in der Regel werden hier Daten gespeichert um entsprechende Hausaufgaben zu erledigen.
      Tschau

      Tomy Tom
      Never Surrender


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      • #4
        AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

        verbotene pornografische sachen oder politsche sachen habe ich nicht auf dem rechner aber halt filme heisst das das ich jetzt mein rechner nie wieder bekomme ich meine der hat mich ziemlich viel geld gekostet ist ja auch nix gebrannt worden oder so wie du schon sagtest sind ca 10 filme drauf und musik und das nur zum eigenverbrauch

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        • #5
          AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

          Dann mach dir mal keine all zu großen Sorgen, denn wenn es wirklich so ist, haben sie echt kein Interresse an dir als kleinem Fisch!

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          • #6
            AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

            Ich denke der schlimmste Fall der eintreten kann, wäre Busse/Sozidienst und/oder Rechner ohne Festplatte zurück.

            Wenn du glück hast, wird gar nix passieren.

            Bzw. wenns sie sich weigern dir den rechner zuückzugeben, würde ich drauf beharren den ohne Festplatte zurückzubekommen.
            Zuletzt geändert von [GDI]Solomon; 26.04.2007, 09:46.

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            • #7
              AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

              Die Polizei behält keine Festplatten usw.
              Den Rechner bekommst du mit etwas Nachdruck wenn es nötig ist, natürlich wieder zurück.
              Tokio Hotel Nur für echte Männer!

              Man kann nicht dem untreu werden, was einem ganzen Leben Inhalt, Sinn und Zweck gegeben hat!

              Mit Signaturen ist es wie mit Frauen, hast Du keine, willst Du eine, hast Du eine, willst Du ne andere

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              • #8
                AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

                na gut ich will mal hoffen ihr habt recht den rest muss ich jetzt abwarten ich meine selbst wenn sie nur meine festplatte behalten das wäre ned schlim ist ja eh nur ne 40gb platte aber danke hab mir sehr geholfen ich hoffe ihr behaltet recht mfg scarface bye leute und thx

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                • #9
                  AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

                  Als erstens hättest du sofort gegen die Beschlagnahmung Widerspruch einlegen müssen . Dann muss der Richter das innerhalb 3 Tage entscheiden. Freigabe, oder weiterhin Beschlagnahme um den PC überprüfen zu lassen .

                  Informiere dich, wer den PC beschlagnahmt hat . Es muss ja ein Protokoll existieren .

                  War das angeordnet die Hausdurchsuchung durch ein Hausdurchsuchungsbeschluss ?

                  Wer war Zeuge bei der Beschlagnahme ? Welche Beamte .

                  Diese Zeugen dürfen weder Behältnisse öffnen , noch durchsuchen .

                  Gegen die Beschlagnahmung sofort Einspruch einlegen. Der PC gehört dir und nicht dein Freund . Nachweis brauchst du - Kaufbeleg . Beim zuständigen Amtsgericht den Einspruch machen.

                  Filme - Verbotene Sachen .
                  Was ist wenn dein Kumpel das auch drauf kopiert hat ?
                  Du machst sowas nicht , als guter Staatsbürger

                  Auf jeden Fall würde ich mal nachsehen, ob dein Kumpel dir nicht in deiner Wohnung verbotene Raubkopien versteckt hat.
                  Du machst ja sowas nicht, wie Raubkopien .

                  Sollte gemacht werden, ehe da die Polizei bei dir mal reinschaut .

                  Für was gibt es nette Kumpels, die ein paar Tage mal dein Gerümpel aus deiner Wohnung unterstellen .

                  Anmerkung:
                  Anzumerken wäre allerdings noch das man auch auf das Recht bestehen kann das der Rechern VOR ORT überprüft wird, denn in den meisten Fällen handelt es sich bei einem Rechner auch um ein ARBEITSMITTEL.

                  Bekommst höchstens eine Kopie deiner Festplatte .

                  Sorry - Schüler haben kein Anrecht darauf .

                  Hättest du gleich vor Ort den Einwand eingelegt das du diesen Rechner ebenfalls als Arbeitsmittel nutzt (z.B.: weil du darauf Deine Hausaufgaben gemacht und abspeichert hast usw.) wäre eine Überprüfung vor Ort nötig gewesen, da man niemanden das Arbeitsmittel für seine tägliche Arbeit entziehen darf.
                  Dies gilt auch für Schüler, denn in der Regel werden hier Daten gespeichert um entsprechende Hausaufgaben zu erledigen.

                  Sorry haben wir den 1.ten April .

                  Beamte die den Rechner beschlagnahmt haben , dürfen überhaupt keine Überprüfung machen . Und somit gibt es auch keine vor Ort überprüfung.

                  Lass dich beraten vom Rechtspfleger beim Amtsgericht, wie du den PC wieder bekommst .Kostet nichts .

                  lg
                  bernd
                  http://www.computerdeals.de

                  ICQ 299779126

                  Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                  Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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                  • #10
                    AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

                    berndf, kannst du den Beitrag bisl formatieren evtl? Hab den durchgelesen und vermute mal, dass er so angelegt ist das du auf fragen oder antworten von anderen oben eingehst und dann selbst dazu nochmal ne antwort schreibst.

                    siehe:
                    "Hättest du gleich vor Ort den Einwand eingelegt ...
                    Sorry haben wir den 1.ten April .
                    Beamte die den Rechner beschlagnahmt haben , dürfen...."

                    Find das etwas unübersichtlich. Absatzmarken oder mehr leerzeilen bei was neuem oder so .....
                    Ist ja warsch. für jederman hier ein nicht ganz uninteressantes Thema ..



                    Falls ich mich täusch was das angeht, also das du nicht jeweils auf antworten von andern eingehst dann vergiss den post hier einfach. Bin grad erst aufgestanden und noch nicht 100% da, kann sein das ich mich einfach täusche

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                    • #11
                      AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

                      Grundsätzlich :

                      Wäre ja nett, wenn solche Fragen in das Internetrecht gestellt werden.
                      Alle neue Fragen bekomme ich sofort per Email zugeschickt und kann dann reagieren.

                      Wenn Fragen in falschen Themenbereiche gestellt werden, werden die erst per Zufall gefunden und dann erst beantwortet und dann oft unter Zeitdruck.

                      Bei dringenden Fragen, steht mein ICQ zur Verfügung, oder Email.

                      Werde mir Mühe geben , Zitate besser zu Kennzeichnen

                      lg
                      bernd

                      Auf jeden Fall, wenn der Rechner beschlagnahmt wird, sofort der Beschlagnahmung Widersprechen . Dann hat der Richter nur 3 Tage Zeit
                      über die Beschlagnahmung zu entscheiden.

                      Thema Geschäftliche Notwendigkeit: Ihr habt Anrecht auf eine Kopie der Festplatte, um das Geschäft weiter zu führen .

                      Das gilt auch für Gerichtsvollzieher, die den Rechner zur Versteigerung mitnehmen. Kopie der Festplatte muss möglich sein .

                      lg
                      Bernd
                      http://www.computerdeals.de

                      ICQ 299779126

                      Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung dürfen wir nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht anbieten und durchführen. Nur bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Schwerbehindertenausweis ,darf ich Einzelfallbezogene Fragen beantworten.
                      Die von mir gemachten Angaben und Informationen beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und stellen keine Rechtsbeartung dar. Insbesondere nicht im Sinne des § 1 RBerG.

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                      • #12
                        AW: meine rechte und polizei rechte hilffe!!!

                        Zitat von berndf Beitrag anzeigen
                        Werde mir Mühe geben , Zitate besser zu Kennzeichnen
                        Geht am besten mit dem [quote][/quote]-Tag. Der Text, den du zitieren willst, muss einfach nur zwischen die beiden eckigen Tags.
                        MfG Alkcair

                        Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allem hat er eine Grenze gesetzt, nur der Dummheit nicht.
                        - Konrad Adenauer (1876 - 1967)

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